Begleitendes Fahren mit 17 !!!!

Junge Menschen können nun bereits ab 17 Jahren PKW fahren. Erfahrungen anderer Bundesländer haben ergeben, dass die Unfallbeteiligung von Fahranfängern sich deutlich reduziert, wenn sie nach dem Erwerb der Fahrerlaubnis erstmal von erfahrenen Führerscheinbesitzer begleitet werden.

Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung kann schon mit 16 1/2 Jahren begonnen werden. Er absolviert die gleiche Ausbildung entsprechend der FahrschAusbO wie ein 18 jähriger Führerscheinaspirant. Die theoretische Prüfung kann er schon 3 Monate und die praktische Prüfung bereits 1 Monat vor Erreichen des 17. Geburtstages ablegen.

Begleiter
müssen mindestens 30 Jahre alt sein
müssen seit wenigstens 5 Jahren (ununterbrochen) im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
dürfen nicht mehr als 3 Punkte haben
dürfen bei Begleitung nicht alkoholisiert sein und nicht unter der Wirkung berauschender Mitteln stehen.

Prüfungsbescheinigung
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Bewerber eine Prüfbescheinigung. Diese entspricht dem Führerschein. Die Begleitpersonen müssen schon bei Antragstellung benannt werden, weil sie in die Prüfbescheinigung eingetragen werden. Der Kartenführerschein wird auf Antrag ab dem vollendenden 18. Lebensjahr erteilt.

Klasse M , L und S
dürfen auch ohne Begleitpersonen gefahren werden.( Roller, Traktoren, Quads und Microcars )

Probezeit
Die Probezeit beginnt bereits mit der Übergabe der Prüfbescheinigung.

Anmeldungen und nähere Auskünfte unter Fahrschule Stuckert, Kaiserslautern , Mühlstr.13 Tel. 0631 / 73952 oder 0631 / 4144982 Fax: 0631 / 4144980